Anpassbar
Alle Gewerbeimmobilien und Praxisräume im INNOPARK sind flexibel anpassbar. Vergrößerungen, Verkleinerungen und Erweiterungen sind dank dem gut ausgebildeten Team bestehend aus Bauingenieur:innen, Architekt:innen, Handwerker:innen und Elektriker:innen ohne Weiteres realisierbar.Modern
Im INNOPARK können Sie Praxisräume mieten, die alle Anforderungen an eine moderne Praxis erfüllen können. Dies gilt sowohl bautechnisch als auch baurechtlich. Beleuchtung, Bodenbeläge, Höhe, Breite und Länge der Räumlichkeiten werden allen Richtlinien und Vorgaben der Arbeitsstättenverordnung entsprechen.Nachhaltig
Wer im INNOPARK eine Arztpraxis, eine Gemeinschaftspraxis oder ein Ärztehaus betreibt, bezieht seinen Strom zu 100% aus Erneuerbaren Energien. Innovativität und Nachhaltigkeit werden im INNOPARK sehr groß geschrieben. Aus dem Grund gibt es auch zahlreiche Ladesäulen für E-Auto-Fahrerrinnen und -Fahrer.Fair
Die Betreiber des INNOPARK Kitzingen setzen seit Gründung des Gewerbeparks im Jahr 2010 auf hohe Transparenz, Fairness und Nachvollziehbarkeit. Alle Mietverträge sind leicht verständlich und enthalten keine versteckten Klauseln. Die Mietkosten im INNOPARK gelten als fair und bezahlbar.Gut gelegen
Ein weiteres wichtiges Argument für das Mieten einer Praxis im INNOPARK Kitzingen ist dessen gute Lage und Anbindung. Ihre Patientinnen und Patienten können den INNOPARK gut erreichen, da er nur wenige Fahrminuten vom Autobahnkreuz Biebelried entfernt liegt. Zudem hat Kitzingen eine sehr gute Anbindung zum ÖPNV-Netz.Attraktiv
Der INNOPARK Kitzingen ist ein überaus attraktiver Gewerbepark nahe Würzburg, da er mit vielseitigen Sport- und Freizeitmöglichkeiten, gut gepflegten Grünflächen, Blumenwiesen und Terrassen überzeugen kann. Des Weiteren verfügt er über eine eigene Gastronomie mit Cateringservice.Die Räumlichkeiten in einer Arztpraxis müssen diversen Vorgaben hinsichtlich Größe (Höhe, Breite, Länge) Genüge tragen. Beispielsweise sieht die Arbeitsstättenverordnung eine Mindestraumhöhe von 2,5 Metern in Räumen mit einer Fläche von bis zu 50 Quadratmetern vor. Weiterhin ist vorgeschrieben, dass Arbeitsräume mindestens 8 Quadratmeter groß sein müssen und ungehindertes Sich-bewegen-können in allen Räumlichkeiten gegeben ist.
Die Räumlichkeiten in einer Arztpraxis müssen diversen Vorgaben hinsichtlich Größe (Höhe, Breite, Länge) Genüge tragen. Beispielsweise sieht die Arbeitsstättenverordnung eine Mindestraumhöhe von 2,5 Metern in Räumen mit einer Fläche von bis zu 50 Quadratmetern vor. Weiterhin ist vorgeschrieben, dass Arbeitsräume mindestens 8 Quadratmeter groß sein müssen und ungehindertes Sich-bewegen-können in allen Räumlichkeiten gegeben ist.
Die Bodenbeläge in einer Arztpraxis sollten rutschhemmend, pflegeleicht, fugendicht und leicht desinfizierbar sein.
Arbeits- und Praxisräume sollten optimal beleuchtet sein. Im Empfangsbereich, in der Rezeption und im Wartezimmer ist eine Beleuchtung mit mindestens 500 lux anzubringen. Im Behandlungsraum sind hingegen mindestens 1.500 lux vorgeschrieben.
In Arztpraxen muss die Möglichkeit des sicheren Öffnens und Schließens von Fenstern gegeben sein.
Arztpraxen müssen, abhängig von der Größe, eine bestimmte Mindestanzahl an Toiletten vorweisen können.
Öffentliche Gebäude und Praxen benötigen einen Flucht- und Rettungsplan sowie Fluchttüren und Notausgänge.
Alle Hygienerichtlinien des RKI sind in einer Arztpraxis einzuhalten.
Alle gesetzlichen Vorgaben zum Brand-, Schall- und Wärmeschutz sind in einer Arztpraxis einzuhalten.
Alle Unfallverhütungsvorschriften und Vorgaben zum Schutz der Gesundheit der Mitarbeitenden sind in einer Arztpraxis einzuhalten.
Sebastian Rüb
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